AGB

§ 1 Anwendungsbereich
§1.1 Alle Leistungen und Angebote von KFL Consulting erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die KFL Consulting mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
§1.2 Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn KFL Consulting ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn KFL Consulting auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
§1.3 Die Angebote und Leistungen von KFL Consulting richten sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) und an Kaufleute (HGB).

§ 2 Leistungen
§2.1 KFL Consulting erbringt onlinebasierte Beratungsdienstleistungen für (Online-)Marketingagenturen, insbesondere in den Bereichen betrieblicher Prozessoptimierung und Projektmanagement. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet KFL Consulting dem Kunden nicht die Erbringung eines konkreten Erfolgs, insbesondere nicht das Erreichen konkreter Umsatzgrenzen/Kennzahlen.
§2.2 Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von KFL Consulting zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch KFL Consulting, bleibt der Vergütungsanspruch unberührt.
§2.3 In Bezug auf die von KFL Consulting zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht KFL Consulting hinsichtlich der Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
§2.4 KFL Consulting ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen. Eine Leistungserbringung in Person wird nicht geschuldet.
§2.5 Sofern zwischen KFL Consulting und dem Kunden sogenannte Video-Calls vereinbart werden, sind die vereinbarten Termine verbindlich. Es besteht kein Anspruch auf Übertragung oder Nachholung. Dies gilt nicht, wenn die Hinderungsgründe aus der Sphäre von KFL Consulting stammen.
§2.6 Der Kunde hat die für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von KFL Consulting erforderlichen technischen Voraussetzungen (hinreichende Internetverbindung, Kamera, Mikrofon etc.) stets zu gewährleisten.
§2.7 Sofern sich im Rahmen der Beratung die Notwendigkeit von Vor-Ort-Terminen beim Kunden ergeben sollte, ist diese nicht bereits Gegenstand der geschlossenen Vereinbarung.
§2.8 Durch die Buchung von Beratungsleistungen bei KFL Consulting wird kein Arbeitsverhältnis begründet.


§ 3 Zahlungen, Preise, Bedingungen
§3.1 Die angegebenen Preise von KFL Consulting sind verbindlich und verstehen sich stets netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
§3.2 Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung sofort, vollständig und im Voraus zu leisten. Eine erteilte SEPA-Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für zukünftige Zahlungen.
§3.3 Ist ein SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart, hat der Kunde KFL Consulting ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dieses stellt KFL Consulting auf Anfrage zur Verfügung.
§3.4 KFL Consulting stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer aus.
§3.5 Kommt es zu Rückbuchungen, verpflichtet sich der Kunde, den offenen Betrag innerhalb von drei Werktagen nach Rückbuchung zu überweisen und die entstandenen Kosten zu übernehmen.
§3.6 Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, wenn die Forderung anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.


§ 4 Kündigung, Laufzeit
§4.1 Der Vertrag hat die die individuell zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.
§4.2 Etwaige freie Kündigungsrechte vor Ablauf der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.
§4.3 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform.
§4.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.


§ 5 Verzug / außerordentliche Kündigung
§5.1 Fristen für die Leistungserbringung beginnen erst, wenn die vollständige Zahlung beim KFL Consulting eingegangen ist und alle notwendigen Informationen und Mitwirkungshandlungen vorliegen.
§5.2 Bei Zahlungsverzug ist KFL Consulting berechtigt, die Leistung bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.
§5.3 Befindet sich der Kunde bei Ratenzahlung mit zwei Raten in Verzug, ist KFL Consulting zur außerordentlichen Kündigung berechtigt und kann die ausstehende Vergütung bis zur ordentlichen Vertragsbeendigung als Schadensersatz verlangen.


§ 5 Verzug / außerordentliche Kündigung
§5.1 Fristen für die Leistungserbringung beginnen erst, wenn die vollständige Zahlung beim KFL Consulting eingegangen ist und alle notwendigen Informationen und Mitwirkungshandlungen vorliegen.
§5.2 Bei Zahlungsverzug ist KFL Consulting berechtigt, die Leistung bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.
§5.3 Befindet sich der Kunde bei Ratenzahlung mit zwei Raten in Verzug, ist KFL Consulting zur außerordentlichen Kündigung berechtigt und kann die ausstehende Vergütung bis zur ordentlichen Vertragsbeendigung als Schadensersatz verlangen.


§ 6 Erfüllung
§6.1 KFL Consulting wird die vereinbarten Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt durchführen. Der Einsatz Dritter ist zulässig.
§6.2 Ist KFL Consulting an der Leistungserbringung durch Ursachen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden gehindert, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen.


§ 7 Verhalten und Rücksichtnahme
§7.1 Der Kunde verpflichtet sich zu respektvollem Verhalten. Rechtswidrige oder unsachgemäße Äußerungen über KFL Consulting oder deren Leistungen werden rechtlich verfolgt und gegebenenfalls zur Anzeige gebracht.
§7.2 Der Kunde hat bei Teilnahme an Programmen oder Veranstaltungen von KFL Consulting den störungsfreien Ablauf sicherzustellen und Anweisungen Folge zu leisten. Bei wiederholtem Verstoß kann der Kunde ausgeschlossen werden, ohne dass dies den Vergütungsanspruch mindert.


§ 8 Nutzungsrechte
§8.1Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den bereitgestellten Materialien.
§8.2 Zugänge zu Onlineplattformen sind ausschließlich für die Vertragslaufzeit bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
§8.3 Die Übertragung von Nutzungsrechten erfolgt nur, wenn die vereinbarte Vergütung vollständig gezahlt wurde.
§8.4 Eine Weitergabe oder Bearbeitung der Arbeits- und Leistungsergebnisse an oder durch Dritte ist untersagt.
§8.5 Die Weitergabe der Programminhalte – insbesondere Zugangsdaten – an nicht berechtigte Dritte ist untersagt und wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.
§8.6 Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass dessen Firmenlogo sowie dessen Markenname zu Referenzzwecken auf der Website von KFL Consulting verwendet werden dürfen.


§ 9 Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht nicht für Unternehmer (§ 14 BGB) oder Kaufleute (HGB) und wird von KFL Consulting auch nicht freiwillig eingeräumt.


§ 10 Haftung
§10.1 KFL Consulting haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei: a) Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit,
b) Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (dann jedoch beschränkt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden).
§10.2 Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz und für Garantien bleibt unberührt.


§ 11 Schlussbestimmungen
§11.1 Abweichungen von diesen AGB sind nur in Schriftform wirksam. Individuelle Abreden haben Vorrang.
§11.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§11.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von KFL Consulting.
§11.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich zur Vereinbarung einer Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.